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SG Hannover, 16.01.2018 - S 85 SF 120/17 E |
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Volltextveröffentlichung
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- BSG, 09.01.2017 - B 10 SF 20/16 S
Auszug aus SG Hannover, 16.01.2018 - S 85 SF 120/17
Er verweist auf den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg - S 10 SF 20/16 E - vom 12. Januar 2017.Zumindest im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 197 SGG gegenüber dem ersatzpflichtigen Gegner kann dieser sich darauf berufen, dass die für das Vorverfahren bestimmte Gebühren entstanden und auch geltend gemacht worden sind, ohne dass die Anrechnung beschränkt werden kann auf den Betrag, der im Rahmen einer etwaigen Obsiegensquote durch den ersatzpflichtigen Gegner tatsächlich gezahlt worden ist (Sozialgericht Oldenburg Beschluss vom 12.1.2017 - S 10 SF 20/16 E -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2015 - L 9 AL 321/14
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts bezüglich …
Auszug aus SG Hannover, 16.01.2018 - S 85 SF 120/17
Durch diese Regelung ist klargestellt, dass § 197 SGG auch in dem Fall gilt, in dem der Kostenerstattungsanspruch des Klägers des Hauptsacheverfahrens auf die Staatskasse übergeht, weil sein Rechtsanwalt die ihm zustehenden Gebühren aus der Staatskasse als Prozesskostenhilfe erhalten hat (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 9.2.2015 - L 9 AL 321/14 B, zitiert nach juris).